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14.01.2021
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Kontrollen von Nichtgemeinschaftswaren als ZE

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wurden von der Zollbehörde darauf hingewiesen, dass wir als Zugelassener Empfänger (ZE) von Export- und Importsendungen gemäß Zollkodex dazu angehalten sind, alle Sendungen bei Erhalt auf Art und Beschaffenheit zu prüfen.
Im Rahmen unserer Bewilligungen werden wir ab sofort, Nichtgemeinschaftswaren nicht nur auf Markierung, Stückzahl, Gewicht und Warenbeschreibung hin überprüfen, sondern auch stichprobenhalber durch öffnen und wieder verschließen der Packstücke.
Ist ein Abgleich der erhaltenen Sendung anhand der Dokumente sowie der Ware nicht eindeutig herzustellen, so ist ein öffnen der Verpackung und der damit einhergehenden Warenkontrolle unumgänglich.
Der Aufwand für das Öffnen und Schließen der Packstücke und dem Protokolieren jeder Nichtgemeinschaftsware wird mit 35 Euro berechnet.
Wir danken für Ihr Verständnis dieser Angelegenheit und freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihr PCG - Team


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